Sollte Ihr Kind erkranken, dann melden Sie es bitte mit Hilfe der Schulmanager-online-App rechtzeitig, d. h. vor Beginn des Unterrichtes, an der Schule ab. Sollten Sie nicht bei Schulmanager-online registriert sein, können Sie Ihr Kind natürlich wie gewohnt telefonisch krank melden. Vor 07:30 Uhr ist dies auch auf dem Anrufbeantworter möglich. Reichen Sie in jedem Fall die schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nach.

Download: Formular schriftliche Krankmeldung

Es ist sehr wichtig, dass die Entschuldigungen absolut zuverlässig und fristgerecht erfolgen. Wir sind verpflichtet, die Eltern zu verständigen, wenn ein Kind unentschuldigt fehlt, d. h. wir müssen bei Ihnen zu Hause oder sogar an Ihrem Arbeitsplatz anrufen, um den Sachverhalt zu klären. Bei Erkrankung von mehr als drei Tagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. (RSO § 39)

 

Gerade in den 9. und 10. Klassen sind in den letzten Jahren auffällig viele Schüler bei angekündigten Leistungsnachweisen (Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Leistungstests im Fach Physik) erkrankt. Deshalb haben Schüler dieser beiden Jahrgangsstufen, die an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen erkrankt sind, ein ärztliches Attest vorzuweisen. Diese Attestpflicht gilt ausdrücklich nicht, wenn ein Schüler mehr als zwei Tage am Stück erkrankt ist und einer der Krankheitstage auf den Schulaufgabentag fällt.
Sollte für die ein- oder zweitägige krankheitsbedingte Abwesenheit kein an einem dieser Tage ausgestelltes Attest vorliegen, wird der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet.