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Rechtliche Hinweise

Die Wahl einer Fächergruppe ist verbindlich und kann lediglich bei Wiederholung der 7. Klasse geändert werden.

Für die Einrichtung einer Ausbildungsrichtung sind mindestens 14 Schüler/-innen notwendig. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die WPFG IIIb (sozialer Bereich) aufgrund einer kultusministeriellen Weisung grundsätzlich nur dann gebildet werden kann, wenn auch die WPFG IIIa (Französisch) zustande kommt. Sollte Französisch aufgrund mangelnden Interesses nicht gebildet werden können, wird der Zweig IIIb nicht angeboten. Die Schüler müssen dann aus den verbleibenden Zweigen neu wählen.

Sollte eine Ausbildungsrichtung nicht eingerichtet werden können, werden die betroffenen Schüler/-innen und Eltern/Erziehungsberechtigten von der Schule in Kenntnis gesetzt, um sich für eine andere WPFG zu entscheiden.

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Stundentafel

Die gruppenspezifische Bedeutung einzelner Fächer kommt in der unterschiedlichen Wochenstundenzahl oder durch das ausschließliche Angebot in dieser Wahlpflichtfächergruppe (WPFG) zum Ausdruck.

Der beiliegenden Stundentafel für die Realschule können sie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der einzelnen angebotenen Wahlpflichtfächergruppen (WPFG) entnommen werden.

In den ersten beiden Zeilen der Tabelle werden die angebotenen WPFG I, II, IIIa und IIIb mit den jeweiligen Jahrgangsstufen genannt. In den Spalten darunter finden Sie die Wochenstundenzahl der einzelnen Fächer in der jeweiligen Jahrgangsstufe und Ausbildungsrichtung.

Im Fach Informationstechnologie (IT) werden je nach Ausbildungsrichtung die Teilbereiche Informatik, Textverarbeitung, Technisches Zeichnen (nur WPFG I) und Tabellenkalkulation (verstärkt WPFG II) behandelt.

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